3 Zimmer
1 Badezimmer
67 m² Wohnfläche
Energieausweis
Art: Verbrauchsausweis
Gültig bis: 11.11.2027
Endenergieverbrauch: 151,5 kWh/(m²*a)
Baujahr lt. Energieausweis: Etwa 1910 Umbau 1983
Baujahr Wärmeerzeuger: 2015
Wesentlicher Energieträger: Erdgas E
Effizienzklasse: E
Objekt auf einen Blick
Wohnfläche: ca. 67 m²
Zimmer: 3
Etage: Erdgeschoss
Baujahr: ca. 1910
Umbau: 1983
Boden: Parkett in Wohn-, Schlaf- und Kinderzimmer
Fliesen in Küche, Bad, Flur und WC
Küche: Einbauküche
Bad: Waschmaschinenanschluss
WC: separat
Zusätzlich: kleiner Abstellraum und Kellerabteil
Die Wohnung befindet sich in der Nürnberger Südstadt im Stadtteil Galgenhof, in zentraler und verkehrsgünstiger Lage. Die Südstadt zeichnet sich durch ihre innerstädtische Lage und die gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr aus.
Zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten, Bäckereien, Restaurants, Cafés, Apotheken und Geschäfte des täglichen Bedarfs befinden sich in der näheren Umgebung. Auch die Nürnberger Innenstadt und der Hauptbahnhof sind schnell erreichbar.
Durch die gute Anbindung an Bus, Straßenbahn und U-Bahn sind sowohl die Innenstadt als auch weitere Stadtteile bequem erreichbar. Damit bietet die Lage insbesondere für Berufstätige, Paare und Familien eine attraktive Kombination aus zentralem Wohnen und guter Infrastruktur.
Die zentrale Lage macht die Wohnung zudem für Kapitalanleger interessant, da die Nürnberger Südstadt aufgrund ihrer Nähe zur Innenstadt und der vorhandenen Infrastruktur zu den nachgefragten innerstädtischen Wohnlagen zählt.
Es liegt ein Energieverbrauchsausweis vor.
Dieser ist gültig bis 11.11.2027.
Endenergieverbrauch beträgt 151.50 kwh/(m²*a).
Wesentlicher Energieträger der Heizung ist Gas.
Das Baujahr des Objekts lt. Energieausweis ist 1910.
Die Energieeffizienzklasse ist E.
Bei Erwerb verpflichtet sich der Käufer an RE/MAX Solutions, Herr Younesi, eine Maklerprovision in Höhe von 3,57 % (inkl. MwSt.) des Kaufpreises nach notariellem Vertragsabschluss zu leisten. Durch Ihre weitere Objektanfrage bestätigen Sie die Vereinbarung und Anerkennung dieser Maklerprovision. Ferner beruhen diese Objektdaten auf Angaben des Verkäufers, für die wir keine Gewähr übernehmen.
HINWEIS ZUM GELDWÄSCHEGESETZ (GWG)
Gesetzliche Pflichten für Immobilienmakler nach dem GWG gemäß §2 Absatz 1 Nr. 10 GWG. Nach diesem Gesetz ist jeder Immobilienmakler verpflichtet, bei Kontaktaufnahme die Identität des Kunden festzustellen. d.h. Ausweispapiere zu kopieren od. zu fotografieren und 5 Jahre aufzubewahren. Bitte bringen Sie zur Besichtigung ein gültiges Ausweisdokument oder die Kopie Ihres Personalausweises mit. Bei juristischen Personen oder Personengesellschaften ist ein Handelsregisterauszug notwendig. Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.