12 Zimmer
4 Badezimmer
328 m² Wohnfläche
481 m² Grundfläche
Energieausweis
Art: Bedarfsausweis
Gültig bis: 08.06.2036
Energiebedarf: 264,2184,0 kWh/(m²*a)
Baujahr lt. Energieausweis: vor 1900
Wesentlicher Energieträger: Öl, Strom
Effizienzklasse: H
- Teilunterkellert
- Ofenheizung
- Nachtspeicherheizung
- Öl-Befeuerung
- Strom-Befeuerung
- 4-Zimmer-Wohnung im Erdgeschoss
- 3-Zimmer-Wohnung im Obergeschoss
- 3-Zimmer-Wohnung im Dachgeschoss
- 2-Zimmer-Wohnung im Hinterhaus
- Werkstatt im Hinterhaus
- 2 Garagen
- Garten
Das Mehrfamilienhaus befindet sich in Langenzenn, einer gewachsenen Stadt im westlichen Umland der Metropolregion Nürnberg. Die Lage überzeugt durch eine angenehme Kombination aus ruhigem, wohngeprägtem Umfeld und einer gleichzeitig guten Anbindung an die städtische Infrastruktur.
Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf, ärztliche Versorgung, Schulen und Kindertagesstätten sind in der näheren Umgebung vorhanden und in der Regel in kurzer Zeit fußläufig erreichbar. Darüber hinaus bietet Langenzenn ein attraktives Freizeit- und Erholungsangebot mit Grünflächen sowie Spazier- und Radwegen, das die Wohnqualität zusätzlich unterstreicht.
Die verkehrstechnische Anbindung ist sowohl für Pendler als auch für Bewohner mit regionalem Aktionsradius vorteilhaft: Die umliegenden Städte und Wirtschaftsstandorte der Region lassen sich über das gut ausgebaute Straßennetz bequem erreichen. Insgesamt handelt es sich um einen Standort, der sich durch Alltagstauglichkeit, Wohnkomfort und die Nähe zur Metropolregion gleichermaßen auszeichnet.
Es liegt ein Energiebedarfsausweis vor.
Dieser ist gültig bis 8.6.2036.
Endenergiebedarf beträgt 264.20 kwh/(m²*a).
Wesentlicher Energieträger der Heizung ist Öl.
Das Baujahr des Objekts lt. Energieausweis ist 1900.
Die Energieeffizienzklasse ist H.
Bei Erwerb verpflichtet sich der Käufer an RE/MAX Solutions, Christine Vogel, eine Maklerprovision in Höhe von 3,57 % (inkl. MwSt.) des Kaufpreises nach notariellem Vertragsabschluss zu leisten. Durch Ihre weitere Objektanfrage bestätigen Sie die Vereinbarung und Anerkennung dieser Maklerprovision. Ferner beruhen diese Objektdaten auf Angaben des Verkäufers, für die wir keine Gewähr übernehmen.
HINWEIS ZUM GELDWÄSCHEGESETZ (GWG)
Gesetzliche Pflichten für Immobilienmakler nach dem GWG gemäß §2 Absatz 1 Nr. 10 GWG. Nach diesem Gesetz ist jeder Immobilienmakler verpflichtet, bei Kontaktaufnahme die Identität des Kunden festzustellen. d.h. Ausweispapiere zu kopieren od. zu fotografieren und 5 Jahre aufzubewahren. Bitte bringen Sie zur Besichtigung ein gültiges Ausweisdokument oder die Kopie Ihres Personalausweises mit. Bei juristischen Personen oder Personengesellschaften ist ein Handelsregisterauszug notwendig. Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Christine Vogel