3 Zimmer
1 Badezimmer
115 m² Wohnfläche
68 m² Außenfläche
Energieausweis
Art: Bedarfsausweis
Gültig bis: 26.06.2034
Endenergiebedarf: 25,0 kWh/(m²*a)
Baujahr lt. Energieausweis: 2022
wesentlicher Energieträger: Strom-Mix
Effizienzklasse: A+
Bezugsfrei ab April 2026
Sonderausstattung:
- Markise
- Fliegengittertüren
Die Gemeinde Aurachtal ist eine attraktive ländliche Gemeinde in Mittelfranken, die sich durch ihre gute Verkehrsanbindung und ihre Nähe zu Herzogenaurach auszeichnet. Sie befindet sich im Landkreis Erlangen-Höchstadt und erstreckt sich über eine Fläche von rund 18 Quadratkilometern. Aurachtal umfasst die beiden Hauptorte Falkendorf und Münchaurach sowie noch 7 weitere Eingemeindungen.
Nahversorgung:
In Aurachtal ist eine solide Nahversorgung gewährleistet. Es gibt einen Supermarkt, Bäckereien und eine Metzgerei, die eine Vielzahl von Produkten des täglichen Bedarfs anbieten. Auch eine Apotheke, eine Bank und eine Auswahl an Fachgeschäften sind vorhanden.
Auch für das leibliche Wohl ist gesorgt. Es gibt mehrere Gaststätten und Cafés.
Verkehrsanbindung:
Die Gemeinde Aurachtal verfügt über eine ausgezeichnete Verkehrsanbindung. Sie ist sowohl mit dem Auto als auch mit dem Bus gut zu erreichen. Die Autobahn A3 ist nur wenige Kilometer entfernt und ermöglicht eine problemlose Anreise aus Richtung Nürnberg, Erlangen oder Bamberg.
Für den öffentlichen Nahverkehr ist Aurachtal ebenfalls gut erschlossen. Buslinien verbinden die Gemeinde mit den umliegenden Städten und Gemeinden, darunter auch mit Erlangen und Herzogenaurach.
Es liegt ein Energiebedarfsausweis vor.
Dieser ist gültig bis 26.6.2034.
Endenergiebedarf beträgt 25.00 kwh/(m²*a).
Wesentlicher Energieträger der Heizung ist Strom.
Das Baujahr des Objekts lt. Energieausweis ist 2022.
Die Energieeffizienzklasse ist A+.
Bei Erwerb verpflichtet sich der Käufer an RE/MAX Solutions, Christine Vogel, eine Maklerprovision in Höhe von 3,57 % (inkl. MwSt.) des Kaufpreises nach notariellem Vertragsabschluss zu leisten. Durch Ihre weitere Objektanfrage bestätigen Sie die Vereinbarung und Anerkennung dieser Maklerprovision. Ferner beruhen diese Objektdaten auf Angaben des Verkäufers, für die wir keine Gewähr übernehmen.
HINWEIS ZUM GELDWÄSCHEGESETZ (GWG)
Gesetzliche Pflichten für Immobilienmakler nach dem GWG gemäß §2 Absatz 1 Nr. 10 GWG. Nach diesem Gesetz ist jeder Immobilienmakler verpflichtet, bei Kontaktaufnahme die Identität des Kunden festzustellen. d.h. Ausweispapiere zu kopieren od. zu fotografieren und 5 Jahre aufzubewahren. Bitte bringen Sie zur Besichtigung ein gültiges Ausweisdokument oder die Kopie Ihres Personalausweises mit. Bei juristischen Personen oder Personengesellschaften ist ein Handelsregisterauszug notwendig. Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Christine Vogel