5 Zimmer
2 Badezimmer
140 m² Wohnfläche
100 m² Nutzfläche
878 m² Grundfläche
Energieausweis
Art: Bedarfsausweis
Gültig bis: 28.06.2036
Endenergiebedarf: 378,9 kWh/(m²*a)
Baujahr lt. Energieausweis: 1972
Wesentlicher Energieträger: Strom-Mix
Effizienzklasse: H
- Garage
- Unterkellert
- Marmorplattenheizung
- Befeuerung: Strom
- Kaminofen (Wohnzimmer EG)
- Einbauküche (EG)
- Einbauküche (DG, 2015)
- Photovoltaikanlage (4,96 kWp, 2003)
- Fenster erneuert (2010)
- Dachflächenfenster erneuert (2015)
- Böden erneuert (EG, 2015)
- Böden erneuert (DG, 2015)
- Bad erneuert (DG, 2015)
- Garten und Außenanlage überarbeitet (2018)
- Gartenweg und Garageneinfahrt neu gepflastert (2019)
- Garagentor erneuert (2021)
- Sicherungskästen erneuert (2021)
- Garagendach erneuert (2022)
Das Einfamilienhaus befindet sich in einem ruhigen, ländlich geprägten Ortsteil der Gemeinde Ipsheim im Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim. Die Umgebung ist von gepflegter Wohnbebauung, viel Grün und einer angenehmen, familienfreundlichen Nachbarschaft geprägt – ideal für alle, die ein entspanntes Wohnumfeld abseits von Hektik und Durchgangsverkehr schätzen.
Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf, ärztliche Versorgung sowie weitere Einrichtungen des täglichen Lebens sind in Ipsheim und den umliegenden Ortschaften gut erreichbar. Auch Kindertagesstätten und Schulen befinden sich im nahen Umfeld und bieten kurze Wege für Familien.
Die Region überzeugt zudem durch ihren hohen Freizeit- und Erholungswert: Felder, Wiesen und Wege in der Natur laden zu Spaziergängen, Radtouren und Outdoor-Aktivitäten ein. Dank der guten Anbindung an das überregionale Straßennetz sind die Städte und Wirtschaftszentren der Umgebung komfortabel erreichbar, wodurch sich die Lage auch für Berufspendler attraktiv gestaltet.
Es liegt ein Energiebedarfsausweis vor.
Dieser ist gültig bis 28.6.2036.
Endenergiebedarf beträgt 378.90 kwh/(m²*a).
Wesentlicher Energieträger der Heizung ist Strom.
Das Baujahr des Objekts lt. Energieausweis ist 1972.
Die Energieeffizienzklasse ist H.
Bei Erwerb verpflichtet sich der Käufer an RE/MAX Solutions, Christine Vogel, eine Maklerprovision in Höhe von 3,57 % (inkl. MwSt.) des Kaufpreises nach notariellem Vertragsabschluss zu leisten. Durch Ihre weitere Objektanfrage bestätigen Sie die Vereinbarung und Anerkennung dieser Maklerprovision. Ferner beruhen diese Objektdaten auf Angaben des Verkäufers, für die wir keine Gewähr übernehmen.
HINWEIS ZUM GELDWÄSCHEGESETZ (GWG)
Gesetzliche Pflichten für Immobilienmakler nach dem GWG gemäß §2 Absatz 1 Nr. 10 GWG. Nach diesem Gesetz ist jeder Immobilienmakler verpflichtet, bei Kontaktaufnahme die Identität des Kunden festzustellen. d.h. Ausweispapiere zu kopieren od. zu fotografieren und 5 Jahre aufzubewahren. Bitte bringen Sie zur Besichtigung ein gültiges Ausweisdokument oder die Kopie Ihres Personalausweises mit. Bei juristischen Personen oder Personengesellschaften ist ein Handelsregisterauszug notwendig. Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
DAVEit
Sollten mehrere Interessenten die Immobilie erwerben wollen, werden wir den Verkauf aus Gründen der Chancengleichheit mit dem Angebotsverfahren DAVEit abschließen. Mehr Information zu DAVEit finden Sie auf unserer Homepage unter: https://remax-herzogenaurach.de/de/daveit
Christine Vogel